Rechtsanwälte Bauer & Partner GbR
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Ihre Kanzlei für Allgemeines Zivilrecht und Bürgerliches Recht in Heidenheim an der Brenz

Das Bürgerliche Recht ist der Leitfaden für die Begründung, Aufrechterhaltung und Ausgestaltung sozial ausgewogener Rechtsbeziehungen.

Zivilrecht – rund um das Bürgerliche Gesetzbuch

Wir sehen es als unsere Aufgabe, Ihnen die abstrakt formulierten Rechtsbegriffe des Gesetzgebers zu übersetzen.

 

Wir übertragen diese auf Ihren Fall und begleiten Sie in einem strukturierten Vorgehen auf rechtssicherer Grundlage.

Weitere rechtliche Informationen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Von überragender Bedeutung sind für Sie als Unternehmer oder Verbraucher die Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die sich in den §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) finden. Die bürgerlich-rechtlichen AGB werden im kaufmännischen Verkehr, u. a. durch die Handelsbräuche im Sinne des § 346 des Handelsgesetzbuchs (HGB), ergänzt. Während im privaten Bereich, z. B. dem Schweigen, keine Rechtswirkung zukommt, kann dieses nach Handelsbrauch als Zustimmung gelten. Ein anerkannter Handelsbrauch überlagert den Wirkungsbereich der maßgeblichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. 

  • Gesellschaftsrecht

    Im Rahmen des Gesellschaftsrechts unterstützen wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Aktionär, Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft des deutschen oder europäischen Rechts. Die wichtigsten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG), die GmbH und Co. KG, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft, der eingetragene Verein (e.V.) und die europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE). Die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Gesellschaft selbst oder gegenüber Gesellschaftsorganen und Mitgesellschaftern, die vertragliche Gestaltung der Beziehungen zwischen Gesellschaften und ihren vertretungsberechtigten Organen, wie Geschäftsführer und Vorstände, sind unsere vorrangigsten Tätigkeitsbereiche in diesem Rechtsgebiet.

  • Rechtsbeziehungen rund um das Immobilienrecht

    Über umfangreiche forensische Erfahrungen verfügen wir auf den Gebieten des Grundstücks-, Makler-, Nachbar- und Notarrechts. Im Grundstücksrecht geht es häufig um die Aufklärungspflicht und die Erheblichkeit von Mängeln. Das Nachbarrecht wird von Grenzstreitigkeiten und Immissionen beherrscht. Das Maklerrecht ist von der Bindungswirkung und der Reichweite von exklusiven Alleinaufträgen und den erforderlichen Nachweisen, dass ein Vertragsschluss auf der Mitwirkung des Maklers beruhte, geprägt.

  • Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter

    Eine Mittlerstellung zwischen Auftraggeber und Kunden nimmt außer dem Makler auch der selbstständige Handelsvertreter ein. Sein einziges Vermögen besteht oftmals allein in dem Kundenstamm, den er für seinen Unternehmer aufgebaut hat. 

    Eine Auflösung des Handelsvertretervertrages führt diesen in eine wirtschaftliche Zwangslage. Um ihn vor dem Zusammenbruch seiner Existenz zu bewahren, hat der Gesetzgeber dem Handelsvertreter in § 89 b HGB einen Ausgleichsanspruch bewilligt, der durch Auskunfts-, Buchauszugs- und Rechnungslegungsansprüche ergänzt wird. 

    Aufgrund langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich können wir betroffene Unternehmen einerseits organisatorisch wie rechtlich auf künftige Belastungen vorbereiten, andererseits daran mitwirken, dem Handelsvertreter eine angemessene Teilhabe an seinen Erfolgen zu sichern.

  • Zivilrechtliche Haftung

    Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von uns liegen im Haftpflichtrecht. Über die Schadensregulierung im Straßenverkehrsrecht hinaus befassen wir uns ebenso mit der Arzt- und Produkthaftung. Nur eine ärztliche Behandlung „lege artis“ wird von der Genehmigung des Patienten erfasst, Eingriffe hinzunehmen. Die Genehmigung des Patienten setzt eine umfangreiche Aufklärungstätigkeit des Arztes voraus. In der Praxis verbergen sich hierbei Fallstricke, die selbst einen erfolgreichen ärztlichen Eingriff schadensersatzpflichtig machen können. 

  • Vereins- und Sportrecht

    Als enger Partner des 1. FC Heidenheim 1846 e. V. haben wir auch in allen rechtlichen Belangen im Vereins- und Sportrecht Bundesliga-Niveau erreicht. Der Bezug zum Sport lehrt uns, dass es nicht genügt, recht zu haben, sondern, dass das Recht notfalls hart, aber fair, d. h. unter strikter Anwendung der Regeln der Zivilprozessordnung erkämpft werden muss. Dazu stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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