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Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht in Heidenheim an der Brenz

Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Im Hinblick auf die verschiedenen Verkehrsträger lässt sich das Verkehrsrecht unterteilen in Schienenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht, Seerecht

 und Straßenverkehrsrecht.

Rücksichtnahmepflicht und Vorsichtgebot

Für den Straßenverkehr finden sich die wesentlichen Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und den Haftungsbestimmungen der §§ 823, 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

 

Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gilt das Rücksichtnahme- und Vorsichtsprinzip. Die Verletzung dieser Gebote führt neben der zivilrechtlichen Haftung auch zu straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen.

 

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit der Ahndung von Verstößen gegen die StVO. Die Verfolgung der Verstöße ist im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG) geregelt. Um eine gleichmäßige Sanktion zu begründen, hat der Gesetzgeber in § 26a StVG den Bundesverkehrsminister zum Erlass einer BußgeldkatalogVO ermächtigt. Die Flensburger Punktekartei beruht demgegenüber auf der Anlage 13 zu § 40 der FahrerlaubnisVO.

 

Vom Verkehrsstrafrecht werden schwerwiegende Rechtsbrüche im Straßenverkehr erfasst und mit Geld- und / oder Haftstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch Berufsverboten belegt. 

Betriebsgefahr – Element des deutschen Straßenverkehrsrechts

Die Vorschriften der §§ 7, 17 des Straßenverkehrsgesetzes bestimmen, dass Halter, Fahrer und Versicherung eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für jeden Schaden, der durch den Betrieb eines Fahrzeugs verursacht wurde, aufzukommen haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Unfall für den Fahrer unvermeidbar war oder dieser die höchstmögliche Sorgfalt aufgebracht hatte. Dies muss jedoch bewiesen werden.

 

Hinter der Betriebsgefahr steht der Gedanke, dass allein von dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein so großes Gefahrenrisiko für Dritte ausgeht, dass es recht und billig erscheint, Fahrer, Halter und Versicherer schon dann in Anspruch zu nehmen, wenn ein Schadensfall zu keinem Verschuldensnachweis führt.

 

Sollten Sie im In- oder Ausland mit Verkehrsverstößen konfrontiert oder Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sein, werden wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte und Schadensersatzansprüche beraten sowie die ersatzfähigen Schäden und deren Durchsetzbarkeit ermitteln und Ihre Rechte gegenüber Polizeibehörden, Unfallgegnern und dessen Kfz-Versicherung außergerichtlich und, falls erforderlich, auch gerichtlich verfolgen. 

Zeit- und kostensparende Regulierung von Verkehrsunfällen

Die Regulierung von Verkehrsunfällen im Ausland verlangt Grundkenntnisse der ausländischen Rechtsnormen und setzt sorgfältige Recherchen voraus, um für unsere Mandanten eventuell nach Wahl des jeweils anzuwendenden Rechts das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

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