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Weitere Rechtsgebiete Ihrer Kanzlei in Heidenheim an der Brenz

Lernen Sie weitere Rechtsgebiete unserer Kanzlei an dieser Stelle kennen. 

  • AGB-Recht

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten innerhalb eines Vertragsverhältnisses nur, wenn diese einwandfrei und rechtsgültig in den Vertrag eingefügt werden. Wir prüfen Ihre AGB und bieten eine Überarbeitung, rechtlich fundiert auf der aktuellen Rechtsgrundlage des BGB.

  • Datenschutzrecht

    Nach dem Bundesdatenschutzgesetz steht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten unter Erlaubnisvorbehalt. Ihre Verwendung ist nur zulässig, wenn der betroffene Rechteinhaber eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift sie ausdrücklich erlaubt. Besondere Erlaubnistatbestände finden sich in den §§ 14 und 15 des Telemediengesetzes für Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten.

     

    Die zulässig erhobenen Daten unterliegen einer strengen Zweckbindung. Im Bereich der Telemedien hat der Anbieter nach § 13 des Telemediengesetzes (TMG) den Nutzer vor jeder Erhebung über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterrichten. Nach § 13 Abs. 7 (TMG) hat der Nutzer einen Anspruch auf unverzügliche Auskunft. § 13 Abs. 6 TMG schreibt vor, dass die Anbieter den Nutzern die Inanspruchnahme und Bezahlung von Telemediendiensten anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen haben. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen können nach § 16 TMG mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Zum Schutz des Verbrauchers sehen die Datenschutzgesetze Auskunftsrechte über Bestands- und Nutzungsdaten vor. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kommen nach § 1 Abs. 3 S. 1 BDSG nur zur Anwendung, wenn das BDSG ergänzende oder nicht in speziellen Gesetzen angesprochene Regelungen (z. B. zur Berichtigung, Sperrung oder Löschung oder zum Schadensersatz) enthält. Spezielle Regelungen des Datenschutzes finden sich unter anderem im Teledienstgesetz (TDG) und dem Telemediengesetz (TMG).


    Europarechtlich wird das Bundesdatenschutzgesetz von der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten (Richtlinie 2006/24/EG vom 15.03.2006) und der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation überlagert. Gegenüber Privatpersonen und Gewerbetreibenden müssen Sie eigenständig Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen. Gegenüber staatlichen Stellen gilt es vor allem, Löschansprüche verfolgen zu können.

  • Gewerblicher Rechtsschutz

    Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmt den Verhaltenskodex zwischen Mitbewerbern untereinander und gewerblichen Anbietern gegenüber Verbrauchern.


    Irreführungen und Belästigungen wie auch Bestrebungen, sich mit unlauteren Mitteln Marktvorteile zu verschaffen, werden durch das UWG unterbunden. Verstöße gegen das UWG werden von uns im Wege von Unterlassungsansprüchen und Anträgen auf einstweilige Verfügung verfolgt. Als Verbraucher schützen wir Sie gegen Einschüchterungsmaßnahmen und unredliche Ansprüche, insbesondere auch aus dem sog. Inkassobereich.

  • Internetrecht

    Das Internet umfasst heute alle Lebensbereiche. Darum tritt jedes Rechtsgebiet auch im Internet in Erscheinung. Im Internet können Straftaten begangen und Verträge geschlossen werden. Auftritte im Internet können privat oder gewerblich erfolgen. Einzelne Vorhaben im Internet bedürfen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, wie das Betreiben eines Glücksspiels oder eines Gewerbes.


    Den Besonderheiten des Internets trägt, neben den allgemeinen Vorschriften, das Telemediengesetz Rechnung. Fake News mit strafrechtlichem Inhalt hinterlassen auch auf anonymisierten Plattformen Spuren und entbinden den jeweiligen Provider nicht von der Verpflichtung, den Verfolgungsbehörden Rechenschaft über die jeweils verwandte IP-Nummer und deren Inhaber abzugeben.


    Wir verfügen in dieser Materie über einen reichen Erfahrungsschatz, den wir Ihnen zur Verfügung stellen können.


  • Mietrecht

    Den Interessen der Vermieter auf Werterhaltung, angemessene Rendite und freie Verfügbarkeit stehen die des Mieters auf Bestandsschutz, Kostenbegrenzung und Aufrechterhaltung der bisherigen Wohnqualität gegenüber.


    Unser Anliegen als Anwälte ist es, Ihnen die rechtlichen Grundlagen zu vermitteln, um Ihnen als Vermieter oder Mieter eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu ermöglichen.


    Wir unterstützen Sie als Mieter oder auch Vermieter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn es um Konflikte aus einem Mietverhältnis, insbesondere einer Kündigung des Mietvertrags, der Durchsetzung einer Mieterhöhung, um Mängel oder Schäden der Mietsache, korrekte Nebenkostenabrechnungen, Umbaumaßnahmen, Modernisierungen, Wohnungsräumungen oder Erstattungsansprüche geht.


    >> Rechtssicherheit und Unterstützung für Mieter oder Vermieter


  • Steuerrecht

    Die Veranlagung für alle Steuerarten richtet sich übergreifend nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Sie enthält darüber hinaus strafrechtliche Sanktionen. Für die Besteuerung natürlicher Personen sind die Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG), für juristische Personen des Privatrechts (AG, GmbH, Verein, Genossenschaft) die des Körperschaftsteuergesetzes relevant.

     

    Im unternehmerischen Bereich müssen Geschäftsvorfälle durch eine Buchführung dokumentiert werden, die den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführungspflicht (GoB) entspricht. Die der Versteuerung unterliegenden Gewinne ermitteln sich nach bestimmten Bewertungsvorschriften.


    In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater sind wir Ihnen bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen sowie der Aufarbeitung von beanstandeten Vorfällen behilflich und verteidigen Sie in steuerlichen Ermittlungs- und Strafverfahren.


  • Verbraucherrecht

    Den Anbietern von Handel, Banken, Versicherungen, Werks- und Dienstleistungen treten Sie als natürliche Person als Verbraucher gegenüber, wenn Sie Geschäfte abschließen wollen, die nicht Ihren selbstständigen beruflichen Zwecken gelten.

     

    Vielfach müssen Sie erkennen, dass die von Ihnen nachgefragte Produktqualität auf uneinheitlichen Standards beruht, die vertraglichen Gestaltungsspielräume durch AGB eingegrenzt sind und Preisgestaltung und Produktauswahl einseitig vom Anbieter bestimmt werden. Um Sie vor Missbrauch und Übervorteilung zu bewahren, klären wir Sie als Ihre Anwälte über Ihre Widerrufs- und Anfechtungsmöglichkeiten, Auskunftsansprüche, Rechtsfolgen falscher Versprechungen und ungenügender Qualität, unzureichende Belehrungen, unterlassene Dokumentationen wie auch über Ansprüche auf Rückgängigmachung und Schadensersatz auf und sichern Ihnen Ihre Rechte auf Vertragserfüllung und Rückzahlung.


    Unser Bestreben ist es, Sie auf die vielfältigen Gefahren eines liberalisierten Markts mit unvollständigen und damit falschen Daten, unspezifizierten Hinweisen und nicht abgesicherten Transaktionen aufmerksam zu machen und Sie vor Schaden zu bewahren.


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